Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Korrektes Verhalten kann zu Strafminderung führen

Wer den Unfall der Polizei meldet, kann mit einer mündlichen Verwarnung oder einem geringen Bußgeld davonkommen. Selbst eine Fahrt unter Alkohol oder Drogen ist meist eine Ordnungswidrigkeit. Fahrerflucht dagegen ist eine Straftat. Das Strafgesetzbuch legt einen Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Gefängnis fest.

Zusätzlich drohen bei einer Verurteilung wegen Unfallflucht je nach Schadenshöhe zwei Punkte in Flensburg und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot. Ab einer Schadenhöhe von 1.200 Euro ist mit mindestens sechs Monaten Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

Sie müssen auch davon ausgehen, Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung zu bekommen. Die Haftpflichtversicherung reguliert natürlich den Schaden. Sie kann aber bis zu 5.000 Euro von Ihnen als Verursacher zurückfordern. Ihre eigene Kasko verweigert in der Regel die Übernahme der Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Reue wirkt sich unter Umständen strafmildernd aus

Wenn Sie den Unfall verspätet der Polizei melden, können Sie auf einer mildere Strafe rechnen. Aber lassen Sie sich nicht zu viel Zeit. Die nachträgliche Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall erfolgen, um sich strafmildernd auszuwirken. Wichtig ist, dass es sich um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelt und kein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Ab 1400 Euro gilt ein Schaden meist als bedeutend. Außerdem darf der Unfallgegner die Tat noch nicht entdeckt haben.

Was ist, wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben?

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt nur vor, wenn Sie vorsätzlich handeln. Eine Strafe droht nicht, wenn Sie nicht bemerken, dass Sie beispielsweise ein anderes Auto gestreift haben.

Damit sind Sie aber nicht sicher vor einer Strafverfolgung, denn die Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass ein aufmerksamer Fahrer bemerkt, wenn er ein anderes Fahrzeug touchiert. Daher beauftragt es in der Regel Gutachter. Der Experte ermittelt auf Basis des entstandenen Schadens den Hergang und welche Geräusche dabei entstanden sein müssen. Er kann fast immer genau feststellen, ob der Unfall im Inneren des Fahrzeugs hörbar war.

Natürlich wird Ihnen niemand glauben, wenn Sie nach dem angeblich unbemerkten Unfall angehalten haben und die Schäden an Ihrem und dem anderen Fahrzeug begutachtet haben. Ein Zeuge der Vorgänge kann sich auch noch Wochen noch melden.


Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.