Die juristische Ausbildung ist auf eine große Wissensbreite ausgelegt. Ein Rechtsanwalt hat daher Grundkenntnisse im gesamten Zivilrecht wie dem Familienrecht, dem Vertragsrecht und dem Mietrecht sowie im Strafrecht. Die Fülle von Wissen bedingt, dass eine tief greifende Rechtskenntnis bestimmter Gebiete nur durch eine Spezialisierung möglich ist. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt ist nicht identisch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der Titel Fachanwalt muss immer wieder neu bestätigt werden, um das hohe Niveau zu halten.
Ein Fachanwalt kostet Sie keinen Cent mehr als ein normaler Anwalt. Sie können für das gleiche Honorar aber mehr erwarten und auch mehr bekommen. Der Titel Fachanwalt dient als Qualitätssiegel der Rechtsanwaltskammer. Er soll Ihnen helfen den optimalen Anwalt für Ihr spezielles Problem zu finden.
Sofern Sie ein Zeithonorar vereinbaren, ist es oft günstiger, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Er kann sich in die jeweilige Problemstellung schneller einarbeiten als ein normaler Anwalt. Bei diesem bezahlen Sie oft quasi die Weiterbildung, also die Einarbeitung in ein für ihn neues Fachgebiet.
Mit mir haben Sie einen kompetenten Fachanwalt an Ihrer Seite, der Sie in allen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten, die sich aus dem Verkehrsrecht ergeben, unterstützt.
Ich setze mich immer diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen. Sie können sich darauf verlassen, dass ich jeden Fall sehr intensiv prüfe und immer alle rechtlichen Mittel ausschöpfe, die zur Verfügung stehen. Selbstverständlich bin ich gerne bei der Abklärung einer Deckungszusage behilflich und akzeptiere selbstverständlich alle Rechtsschutzversicherungen.
Hier können Sie sofort prüfen, welche Chancen Sie haben. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.
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