Laut Auskunft der Berliner Polizei kommt es jährlich zu mehr als 1.000 Unfällen, an denen ein Fahrer eines E-Scooters beteiligt ist. Ein guter Grund, sich auch im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen, das Thema der Unfallflucht zu betrachten. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, zählt als Verkehrsteilnehmer mit einem motorbetriebenen Fahrzeug. Obwohl kein Führerschein erforderlich ist, gelten daher die gleichen strengen Regeln wie bei einer Fahrt mit einem Auto.
Wer ein Rotlicht missachtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 90 bis 360 Euro sowie 1 bis 2 Punkte in Flensburg rechnen. Je nach Situation müssen Sie zusätzlich den Führerschein für einen Monat abgeben.
Es scheint schon fast zum guten Ton zu gehören, als Radfahrer oder E-Scooter-Pilot rote Ampeln zu missachten. Oft ist zu beobachten, dass die Fahrer auf den Gehweg wechseln und den Fußgängerüberweg zum Überqueren der Straße nutzen. Auch das ist strafbewehrt und führt leider oft zu Unfällen.
Das Manöver kann auch ohne Unfall besonders bei Fahrern von E-Scootern den Führerschein kosten, denn sie sind nicht wie Radfahrer anonym. E-Scooter sind versichert und müssen eine Plakette tragen. Über diese kann in der Regel der Fahrer ermittelt werden.
Gemäß § 142 StGB gilt jeder als Unfallbeteiligter, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann. Sie sind also beteiligt, wenn beispielsweise ein Fußgänger stürzt, weil er Ihnen bei dem erwähnten Fahrmanöver ausweicht. Sie machen sich strafbar, sobald Sie den Ort des Geschehens verlassen, ohne Angaben zu Ihrer Person und der Art Ihrer Beteiligung am Unfall gemacht zu haben.
Wie der Zentralruf der Versicherer mitteilt, kann zu jedem Versicherungskennzeichen für Mofas oder jeder Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge die zugehörige Versicherungsgesellschaft ermittelt werden. Diese muss Name und Anschrift des Inhabers des Kennzeichens nennen.
Wer mit einem gemieteten E-Scooter einen Unfall verursacht, ist in der Regel noch einfacher zur Verantwortung zu ziehen, denn der Vermieter kennt zumindest die Daten der Kreditkarte.
Sofern Sie lediglich einen Schaden in einer Höhe von weniger als 600 € angerichtet haben, ist lediglich eine geringe Geldbuße zu erwarten und das Verfahren wird üblicherweise eingestellt. Bei einem höheren Schaden beziehungsweise wenn gleichzeitig Personenschaden entstanden ist, müssen Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von mehreren Monatsgehältern rechnen sowie 2 bis 3 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten. Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie, wenn Sie in irgendeiner Form an einem Unfall beteiligt sind, den Unfallort verlassen, ohne Ihre Personalien zu hinterlassen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich Ihnen, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen, wenn man Ihnen Fahrerflucht vorwirft. Vielleicht haben Sie es nicht bemerkt, dass jemand durch Ihr Verhalten verunglückt ist oder man kann Ihnen nicht nachweisen etwas getan zu haben. Holen Sie sich meinen anwaltlichen Rat ein, bevor Sie sich zum Vorwurf äußern.
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