Seit über 28 Jahren betreue ich Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht” habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.
Ich helfe Ihnen auch weiter, wenn es um das Führerscheinrecht, also dem Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis geht. Sprechen Sie mich an, bei einem Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer oder einer Drogenfahrt unter Marihuana / Cannabis.
Als „Fachanwalt für Verkehrsrecht” befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht. Ich führe Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Außerdem übernehme die Abwicklung mit Versicherungen, die auf dem Verkehrshaftungsrecht beruhen.
Hier können Sie sofort prüfen, welche Chancen Sie haben. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls. Danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.
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Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.