Meist schreibt Sie die Polizei an und konfrontiert Sie schriftlich mit dem Vorwurf der Unfallflucht.
Wichtig: Machen Sie die Pflichtangaben zu ihrer Person und ansonsten keine weiteren Aussagen. Versuchen Sie nicht, durch Erklärungen Ihre Situation zu verbessern. Auch dann nicht, wenn ein freundlicher Polizist Ihnen erklärt, dass ein Unschuldiger nichts zu verbergen hat.
Denken Sie daran: Manche Aussage kommt ungewollt einem Geständnis gleich. Ein Beschuldigter ist nicht zur Mitwirkung an der Aufklärung verpflichtet. Sein Schweigen darf das Gericht nicht als Schuldeingeständnis werten.
Die Polizei macht Ihnen gegenüber nur vage Angaben über das ihr bekannte Geschehen. Daher wissen Sie nicht, welche Fakten bekannt sind. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser bekommt auf Antrag Akteneinsicht, die das Gesetz Ihnen verwehrt. Der Anwalt verschafft sich einen Überblick, um welchen Vorfall es sich genau handelt und bespricht mit Ihnen ob und wie Sie sich zu dem Vorwurf äußern sollen.
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